Es lässt sich sicher darüber streiten, ob das äußere Erscheinungsbild wirklich wichtig ist. In der Welt des Designs ist es jedoch alles, was zählt.
Beim Designrecht ist gerade das Aussehen eines Produkts für den Schutz entscheidend.
Designs spielen in IP Portfolios verschiedenster Branchen eine zentrale Rolle, von Mode über Spielzeug bis hin zu Automobil- und Luft- und Raumfahrttechnik. Bei Alltagsgegenständen wie Telefonen, Wasserkochern, Kinderkoffern und sogar Verpackungen ist ein gutes Design zudem umsatzfördernd. Starke Designs, die oft auch den Patent- und Markenschutz unterstützen, stellen daher eine wichtige Ergänzung dar, insbesondere wenn das Aussehen Ihres Produkts wichtig ist.
Aufgrund des Brexit decken europäische Designs seit dem 1. Januar 2021 das Vereinigte Königreich nicht mehr ab. Daher müssen für alle neuen Designs, welche Schutz im Vereinigten Königreich und in der EU benötigen, getrennte Anmeldungen für die EU und das Vereinigte Königreich eingereicht werden. Als Kanzlei, welche seit 40 Jahren in München ansässig ist, können wir in beiden Bereichen für Sie tätig werden.
Lesen Sie unseren Brexit-Blog, um alle aktuellen Entwicklungen zu erfahren.
Unsere herausragendes Team von Design Experten berät Sie weltweit zu folgenden Sachverhalten:
- Recherche und Erstberatung – Beurteilung älterer Rechte, Erstellung von Analysen zur freien Benutzbarkeit eines Designs und Einschätzung der Eintragungsfähigkeit
- Anmelde- und Registrierungsverfahren – Beratung zum Anmeldeverfahren und zum Umgang mit Einwänden seitens der Ämter
- Abgleich mit anderen Rechten – Prüfung, wie das registrierte Design zusammen mit Patenten, Urheberrechten und Marken zu einen umfassenden Schutz zentraler Produktlinien beitragen kann
- Strategische Beratung – Identifizierung, Prüfung und Beurteilung nationaler und multinationaler nicht-eingetragener Design- und Urheberrechte
- Löschungs- und Verletzungsverfahren – Beratung und Unterstützung bei Maßnahmen zur Durchsetzung oder zur Verteidigung Ihrer Rechte.
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