Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheime Informationen haben keinen Nutzen, wenn man sie hinter Schloss und Riegel hält – sie müssen von Zeit zu Zeit geteilt werden, um von Wert zu sein. In der Geschäftswelt ist es unabdingbar, dass der Informationsfluss kontrolliert wird und Informationen vertraulich bleiben, bis Sie sich bewusst umentscheiden. Die Notwendigkeit der Vertraulichkeit kann sich in unterschiedlichen Situationen ergeben, z.B:

  • Geschäftsplanungen und -gespräche mit Partnern
  • Innovative Konzepte und Designs vor der Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen
  • Hart erworbenes Know-how und Erfahrungen, die Ihnen einen geschäftlichen Vorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern verschaffen
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Software und Quellcodes

Unser Team aus erfahrenen Experten kennt sich in diesem komplexen und unübersichtlichen Bereich aus. Ganz gleich, ob der Schutz vertraglich, durch allgemeine Geschäftsgepflogenheiten oder durch die neue Geschäftsgeheimnisverordnung gewährt wird – unsere Anwälte können helfen und wenn notwendig gerichtliche Schritte einleiten, um die Veröffentlichung oder Verwendung von Informationen zu verhindern, wenn dies eine zukünftige Geheimhaltung unmöglich machen würde. Wir verfügen über Erfahrung auf folgenden Gebieten:

  • Entwurf von einseitigen und zweiseitigen Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Strategische Beratung zur Kontrolle und Dokumentation von Informationen innerhalb eines Unternehmens
  • Beratung in Bezug auf vermuteten Missbrauch oder Diebstahl vertraulicher Informationen, wie er häufig nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern in zentralen Positionen aus einem Unternehmen auftritt
  • Klageverfahren, um die unautorisierte Verwendung vertraulicher Informationen zu unterbinden, und ggfs. falls erforderlich, Beantragung von einstweiligen Verfügungen, um die Geheimhaltung kurzfristig sicherzustellen

 

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Unser Team: Geheimhaltungsvereinbarungen