Diversitäts- und Integrationserklärung

1. Grundsatzerklärung

Haseltine Lake Kempner LLP (die Kanzlei) hat sich verpflichtet, Vielfalt zu fördern, Diskriminierung zu verhindern und ein integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder sein Potenzial entfalten und seinen Beitrag maximieren kann.

Jeder, einschließlich Kollegen, Bewerbern, Auftragnehmern, Dienstleister und Mandanten, werden fair, mit Würde und Respekt behandelt, unabhängig von einem der folgenden Merkmale:

  • Alter
  • Behinderung
  • Geschlecht
  • Geschlechtsumwandlung
  • Heirat und Lebenspartnerschaft
  • Schwangerschaft, Mutterschaft und Vaterschaft
  • Rasse
  • Religion, Weltanschauung oder Fehlen einer Religion oder Weltanschauung
  • Sexueller Orientieru

2. Verständnis und Vermeidung von Diskriminierung

Bei Haseltine Lake Kempner wollen wir ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Kollegen, Bewerber, Dienstleister, Auftragnehmer und Mandanten sicher und wohl fühlen, geschätzt und respektiert werden. Jeder muss seinen Teil dazu beitragen, dass dies umsetzbar ist, und zum Wohle aller werden wir kein Verhalten tolerieren, das eine Diskriminierung, Belästigung oder Viktimisierung darstellt oder andere bedroht oder erniedrigt. Dazu gehören unter anderem: Ausgrenzung, Einschüchterung, beleidigende Worte oder Handlungen, unangemessener oder unerwünschter Körperkontakt, unangemessener Klatsch, Witze oder Bemerkungen in Wort oder Schrift, sowie Mobbing.

2.1 Arten von Diskriminierung

  • Direkte Diskriminierung – Wenn eine Person aufgrund eines Merkmals weniger bevorzugt wird als andere
  • Indirekte Diskriminierung – Wenn eine nicht zu rechtfertigende Vorschrift oder Regelung für alle gilt, aber Personen mit einem Merkmal in ungerechtfertigter Weise benachteiligt werden
  • Diskriminierung durch Assoziierung – Wenn eine Person weniger günstig behandelt wird, weil sie mit einer Person, die ein Merkmal aufweist, assoziiert oder verbunden ist
  • Belästigung – Unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem Merkmal, das die Würde einer Person verletzt oder ein beleidigendes Umfeld für Mobbing schafft, kann auch eine Form der Belästigung sein, die normalerweise mit Machtmissbrauch verbunden ist

2.2 Ein wichtiges damit zusammenhängendes Konzept ist die „Viktimisierung“ – wenn eine Person weniger freundlich behandelt oder bestraft wird oder ihr eine Strafe angedroht wird, weil sie sich über Diskriminierung beschwert oder eine andere Person unterstützt hat, die sich über Diskriminierung beschwert hat.

2.3 Wir behandeln alle Fälle von Diskriminierung (einschließlich Viktimisierung in diesem Zusammenhang). Wenn sich ein Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen, Bewerber, Vertragspartner, Dienstleister oder Mandanten diskriminierend verhält, wird dies disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

2.4 Wir ermutigen jeden, jeglichen Vorfall von tatsächlicher oder vermuteter Diskriminierung seinem Vorgesetzten oder dem Leiter der Personalabteilung oder auch dem Geschäftsführer zu melden. Alle Bedenken werden ernst genommen und unverzüglich im Rahmen unserer Beschwerdestelle untersucht.

3. Unsere umfassende Diversitätserklärung

3.1 Wir wollen ein Umfeld für Toleranz und Integration schaffen, das über die Antidiskriminierungsgesetzte hinausgeht und es uns ermöglicht, das Potenzial jedes Einzelnen wertzuschätzen und jeden ausschließlich nach seinen Leistungen zu beurteilen, wobei wir Urteile in Bezug auf äußere Faktoren wie (nur als Beispiel) vermeiden:

  • alle Aspekte der körperlichen Erscheinung
  • Stimme, Akzent und Sprechweise
  • Nationale und regionale Herkunft
  • Bildung und sozialer Hintergrund
  • Hobbys und sonstige Interessen
  • Familienstand/ Beziehungsstatus/ Elternstatus

3.2 Soweit möglich (und immer unter ausgewogener Berücksichtigung der Bedürfnisse des Unternehmens, der Mandanten und Kollegen) wird die Firma versuchen, folgende Bedürfnisse eines Jeden zu erfüllen:

  • Betreuung und private Verpflichtungen – Freistellung oder Anpassungen der Arbeitszeiten können angemessen sein, um Kollegen die Betreuung von Kindern oder Angehörigen zu ermöglichen
  • Arbeitszeitmodelle – Wir werden verschiedene Arbeitszeitmodelle in Betracht ziehen, um den Kollegen zu helfen, ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen
  • Behindertengerechte Anpassungen – Behinderte Kollegen werden zu angemessenen Anpassungen befragt, die ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtern könnten
  • Religiöse Verpflichtungen – Es kann möglich sein, eine Freistellung für Gebete oder religiöse Feste zu gewähren oder die Kleiderordnung anzupassen, um religiösen Bedürfnissen gerecht zu werden

4. Einstellungsverfahren und Auswahl

Die Kanzlei ist bestrebt, Bewerber aus einem vielfältigen Kandidatenkreis anzuwerben und die besten Mitarbeiter einzustellen und zu fördern. Wir verpflichten uns, alle Bewerber fair und ohne Diskriminierung zu behandeln und in jeder Phase des Einstellungsverfahrens Chancengleichheit zu gewährleisten.

5. Förderung, Training und berufliche Entwicklung

Die Förderung innerhalb der Firma erfolgt auf Grundlage von Verdiensten, und Entscheidungen in Bezug auf Beförderung und Karriereentwicklung, beruhen auf nachgewiesenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie auf echten beruflichen Erfordernissen. Alle Mitarbeiter werden fair und ohne Diskriminierung behandelt und erhalten die gleichen Chancen bei ihrer Arbeit oder ihrem beruflichen Werdegang.

6. Entlohnung, Bonus und Extras

Innerhalb der Kanzlei werden Entscheidungen über Vergütung, Boni und Extras ohne Rücksicht auf oder Annahmen über die aufgeführten Merkmale oder andere sachfremde Faktoren getroffen. Alle Mitarbeiter werden fair und ohne Diskriminierung behandelt und erhalten gleiche Chancen bei ihrer Arbeit oder ihrem beruflichen Werdegang.

7. Verantwortungsbereich

7.1 Alle Kollegen sind verpflichtet, diese Erklärung zu lesen und sich in vollem Umfang an sie zu halten. Andernfalls kann es zu disziplinarischen Maßnahmen kommen.

7.2 Alle Führungskräfte sind verpflichtet, diese Erklärung in ihrer Rolle als Vorgesetzte in vollem Umfang umzusetzen und alle Beschwerden mutmaßlicher Verstöße ernst zu nehmen und sie zügig, sensibel und unter Wahrung der Vertraulichkeit zu bearbeiten (wobei sie bei Bedarf Unterstützung des Leiters der Personalabteilung einholen können)

7.3 Der Leiter der Personalabteilung ist dafür verantwortlich, diese Erklärung zu kommunizieren und zu fördern und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter davon Kenntnis und durchgehend Zugang zur Erklärung haben, sowie für die Umsetzung, Überprüfung und Überwachung der Wirksamkeit der Erklärung und die Beratung von Führungskräften